Wie es funtioniert
Vor Gericht haben Sie sehr gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen, insbesondere als Verbraucher. Bis 2019 wurde Lyoness von mehr als 400 Betroffenen geklagt, welche zum überwiegenden Teil auch Recht bekommen haben.[1]
Die von Lyoness angebotene Investition der „Gutschein-Anzahlungen“ ähnelt derart einem Schneeballsystem/Pyramidenspiel [2], dass diese aufgrund Rechtswidrigkeit zurückverlangt werden können, wie Gerichte bereits entschieden haben.[3]
Daneben bestehen weitere Rücktritts- und Rückforderungsrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz, Kapitalmarktgesetz sowie Schadenersatz-, Gewährleistungs- und Bereicherungsrecht.
Haben Sie als Unternehmer in Lyoness investiert, stehen auch hier die Chancen für die Rückforderung gut. In diesem Fall muss jedoch genauer geprüft werden, ob die Gerichte an Ihrem Wohnsitz oder die Gerichte am Sitz von Lyoness (in der Schweiz) zuständig sind.
Eine außergerichtliche Rückforderung muss zwar versucht werden, aber in den meisten Fällen werden Ihnen weder die Ihnen zustehenden Zinsen, noch 100% Ihres Einzahlungsbetrages von Lyoness angeboten.
Im sehr wahrscheinlichen Fall, dass Sie das Verfahren gewinnen, bekommen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten dann von Lyoness ersetzt. Es empfiehlt sich daher, einen Anwalt zu Rate zu ziehen und die Forderung nach Mahnung einzuklagen.
Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück!
[1] „Arbeiterkammer warnt vor Lyoconert“ 09.03.2020 https://kurier.at/wirtschaft/arbeiterkammer-warnt-vor-lyconet/400775792
[2] vgl. § 168a StGB; § 27 ff UWG; OGH: RS0102178; https://de.wikipedia.org/wiki/Schneeballsystem; https://www.wko.at/branchen/handel/direktvertrieb/Multilevelmarketing.html.
[3] Urteil des LG Krems vom 30.07.2013, GZ 6 Cg 34/13d; Urteil des HG Wien vom 30.11.2015, 1 R 192/14b; vgl Urteil des EuGH vom 3.4.2014, C-515/12, 4Finance; und andere.