Author: Clemens Douda, LL.M. (WU)

Laut Oberstem Gerichtshof: Lyoness ist Schneeballsystem & nicht alle Mitgliedsvorteile sind zurückzuzahlen

Zugegeben, die Entscheidung ist nun ein Jahr her [1]. Mittlerweile ist aus Lyoness auch „Cashback World“ und „Lyconet“ geworden. Und, dass der Oberste Gerichtshof früher oder später die herrschende Meinung der Untergerichte, die Premiummitgliedschaften von Lyoness seien ein Schneeballsystem, bestätigen wird, ist auch nicht überraschend.

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Bild-Zeitung gibt Einblick in Rekrutierung von Lyconet mit Protzfotos

Das System von Lyoness, Cash-Back World oder Lyconet, wenn man den Vorgänger Galvagin mitzählt, gibt es bereits seit 2001.[1] Die mittlerweile unter dem Namen „Cashback World“ bzw. „Lyconet“ be- und vertriebene Einkaufsgemeinschaft geht mit dem Zug der Zeit und wirbt junge und unerfahrene Interessenten als Vertriebler (sogen. „Marketer“) mit Protzfotos in den sozialen Medien.[2]

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Lyoness & Lyconet planen Kryptowährung eCredits

In Norwegen wurden vor kurzem die Investitions-produkte von Lyoness (Lyconet) verboten (nicht rechtskräftig). [1] Es gibt das Gerücht, dass Lyoness nun eine Umwandlung von Investments in eine neue firmeneigene Kryptowährung namens „eCredits“ plant. Ein Video aus Lettland hat diese „eCredits“ beworben. Das Video wurde aber am 29.05.2018 von YouTube genommen. [2]

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Der Finanzwesir riet von Customer Clouds ab und hat Recht behalten!

Am 19. April 2017 antwortete der versierte Privatanleger, Ingeneur und selbsternannte „Finanzwesir“ auf die Leserfrage: „Soll ich in die Schweden-Cloud investieren?“ folgendermaßen: „Wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es auch meist nicht wahr. Ich bezahle 1.500 Euro für die Schweden-Cloud. Die Wikinger shoppen sich in Ekstase und bei mir fluten die Kronen nur so rein. Ehrlich jetzt?“ [1]

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Ist Lyoness bzw. Lyconet ein Schneeballsystem? – Erklärt anhand von AGBs und Rechenbeispielen

Die AGBs von Lyoness bzw. Lyconet erlauben mit der Möglichkeit des Kaufs von „Gutschein-Anzahlungen“ oder „Rabattgutscheinen“ den Kauf von Rabatten, ohne dass Konsumgüter gekauft werden müssen. Die Auszahlungen aus dem Rabattsystem sind abhängig von den Einkäufen von angeworbenen Mitgliedern, wobei genauso der Kauf von „Gutschein-Anzahlungen“ oder „Rabattgutscheinen“ von angeworbenen Mitgliedern miteinberechnet wird. Mit dem Anwerben von durchschnittlichen Rabattkartennutzern lässt sich nur mit unverhältnismäßigem Aufwand (Anwerben von 691 Personen) der investierte Betrag von € 2.000,- über Auszahlungen zurückerlangen. Diese Vermarktungsstrategie ist nicht lebensnah. Man wird vielmehr weitere Investoren anwerben müssen um von seiner eignen Investition in Rabatte nennenswerte Beträge zurückzuerlangen. Schätzungsweise machen der Verkauf von „Gutschein-Anzahlungen“  oder „Rabattgutscheinen“ 78-94% des Gesamtgeschäfts von Lyoness und Lyconet aus.

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